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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Neo Abos

Stand: Juni 2025
1. Was ist das Neo Abo?Das Neo Abo ist ein Angebot für regelmäßige Kinogänger in München und Umgebung, die bei Zahlung eines einmaligen oder regelmäßigen Preises die teilnehmenden Kinos (fortan „Neo Kinos“) zu stark vergünstigten Konditionen besuchen können.2. Varianten des Abos, LaufzeitDas Neo Abo und das Neo Abo *weekday gibt es jeweils als laufendes Abo (monatlich) mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und monatlicher Zahlung oder als Prepaid-Abo mit einer Laufzeit von zwölf Monaten (in bestimten Aktionszeiträumen auch sechs Monaten). Während das laufende Abo so lange läuft, bis es gekündigt wird (frühestens möglich nach zwölf Monaten ab Abschluss, danach jeweils zum Ende des laufenden Vertragsmonats) endet das Prepaid-Abo nach seiner Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Das laufende Abo beginnt mit dem Erwerb des Abos, das Prepaid-Abo mit der Buchung des ersten Tickets (Aktivierungszeitpunkt). Der jeweilige Beginn des Abos ist erheblich für den individuellen Vertragszeitraum und damit für 
  • max. Anzahl buchbarer Tickets
  • Tag der Verlängerung
  • Kündigungszeitpunkt

Das Sechs-Monats-Prepaid-Abo ist an einen bestimmten spätesten Aktivierungszeitpunkt geknüpft, an dem der Abo-Zeitraum beginnt auch ohne, dass ein Ticket gebucht wurde.

3. Preis und Zahlung des AbosDer Preis für ein laufendes Abo wird monatlich erhoben. Die Zahlung findet entweder über PayPal oder über Lastschrift (Klarna) statt. Ein Wechsel zwischen den Zahlungsarten ist nicht möglich.Der Preis für die Prepaid-Abos wird einmalig im voraus beim Kaufvorgang erhoben. Die Zahlung kann online mit unterschiedlichen Zahlungsmethoden erfolgen. Auch vor Ort ist ein Kauf möglich (bar oder mit Karte).4. Personalisierung des AbosDas reguläre Neo Abo ist personalisiert und nicht übertragbar. Es kann daher nur von einem gleichbleibenden Inhaber genutzt werden. Die Personalisierung findet bei der ersten Buchung eines Tickets mit dem Neo Abo statt und kann danach nicht mehr verändert werden. Am Einlass muss neben dem Ticket ein gültiger Lichtbildausweis vorgezeigt werden, der auf den im Neo Abo eingetragenen Namen lautet, sonst muss das Personal den Einlass verwehren.Das Neo Abo *weekday ist nicht personalisiert, die Tickets können daher auch weitergeben werden.5. Buchung von TicketsDas Neo Abo ist als reines Online-Angebot entworfen, die Buchung von Tickets erfolgt deshalb ausschließlich online über neokinos.de. Eine Buchung von Tickets vor Ort an der Kasse ist nicht möglich. Jedem Abo ist ein Code zugeordnet, der sich während der Laufzeit des Abos nicht ändert. Eine Ticketbuchung erfolgt zunächst als reguläres Ticket. Beim Kaufabschluss wird der Abo-Code eingegeben und so das Ticket kostenlos gestellt. Bei der Buchung mehrerer Tickets vergünstigt der Abo-Code jeweils nur ein Ticket auf Null, weitere Tickets sind regulär zu bezahlen. Sollten für eine Ticketbuchung mehrere Abo-Codes vorliegen, so können diese nacheinander eingegeben werden.6. Fair Use PolicyDas Abo soll sowohl für den Abonnenten als auch für die Neo Kinos einen Gewinn darstellen. Damit dies möglich ist, gibt es folgende Fair-Use-Bedingungen, die von jedem Abonnenten einzuhalten sind:
  • Neo Abo: Mit jedem Abo-Code sind max. acht Besuche pro Monat erlaubt und systemseitig möglich.Neo Abo *weekday: Mit jedem Abo-Code sind max. zwei Besuche pro Monat erlaubt und systemseitig möglich.Dabei ist der individuelle Vertragsmonat erheblich, nicht der Kalendermonat.

  • Sollte der Besuch einer gebuchten Vorstellungen nicht möglich sein, so muss er rechtzeitig storniert werden, damit die Neo Kinos den Platz anderweitig vergeben können. Dazu findet sich auf jedem Ticket (Bestätigungs-Email) ein Stornierungslink mit der Stornierungsfrist. Die Stornierungsfrist beträgt in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung, kann aber in Einzelfällen auch länger sein. Sollte ein Besuch nicht stattfinden („No-Show“), sind die Neo Kinos berechtigt, eine Gebühr von 5 Euro pro nicht genutztem Ticket zu erheben. Es ist deshalb wichtig, dass jedes Aboticket am Einlass verlässlich gescannt wird, da dies als Nachweis der Anwesenheit dient. Neben dem Einlass-Personal ist jeder Abo-Inhaber verpflichtet, auf das korrekte Scannen seines Tickets zu achten.

  • Parallelbuchungen für Vorstellungen, die sich zeitlich überschneiden, sind nicht erlaubt

  • Das Neo Abo soll nicht dafür genutzt werden, in einen Film nur reinzuschauen. Der Inhaber soll zumindest die Absicht haben, den gewählten Film auch ganz anzuschauen.

  • Nach Beginn der Vorstellungen hat der Ticketinhaber keinen Anspruch mehr auf Einlass

7. Beschränkungen des AbosIm Neo Abo enthalten sind grundsätzlich alle regulären Filmvorstellungen mit regulären Preisen. Ausnahmen können die Neo Kinos für Veranstaltungen mit alternativen Inhalten machen (z.B. Konzerte, Opern-Übertragungen, externe Events, spezielle Filmreihen oder andere Mehrwert-Veranstaltungen). In diesem Fall wird auf der Webseite des jeweiligen Kinos bei der Veranstaltung darauf hingewiesen.Im Abopreis enthalten sind auch Zuschläge für Überlänge. Nicht enthalten sind Zuschläge für besondere Sitzplätze (z.B. für die Loge in der Monopol Kinobar oder im Lichtspielhaus Fürstenfeldbruck). Diese können gegen einen Aufpreis direkt bei der Buchung hinzugefügt werden und müssen gesondert bezahlt werden.8. PreiserhöhungenDie Neo Kinos sind berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit mindestens zwei Monaten Vorlauf, die Preise von laufenden Abos zu erhöhen. Den Abo-Inhabern steht in diesem Fall zum Ende des individuellen Vertragsmonats vor dem Termin der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, das mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Erhöhung ausgesprochen werden muss.9. Kündigung des AbosEin laufendes Abos kann jederzeit zum Ende des individuell laufenden Vertragsmonats gekündigt werden, frühestens aber nach 12 Monaten. Ein Prepaid-Abo muss nicht gekündigt werden, es endet automatisch nach Ende des gebuchten Zeitraums.

Eine Kündigung erfolgt hier: www.lieblingskinoabo.de/kuendigung

Die Neo Kinos sind berechtigt ein Abo fristlos zu kündigen, wenn

  • der Abonnent mit der Zahlung des Preises in Verzug gerät

  • der Abonnent mehrmals und trotz schriftlichem Hinweis gegen die Fair-Use-Policy (vgl. Punkt 6) verstößt

  • alle Neo Kinos ihren Betrieb einstellen

10. Vorübergehende SchließungenFür den Fall, dass ein Neo Kino vorübergehend schließen muss – etwa wegen eines Umbaus, wegen Personalmangels oder einer behördlichen Anordnung – so rechtfertigt dies ausdrücklich keine außerordentliche Kündigung durch den Abo-Inhaber. Erst wenn mindestens zwei Neo Kinos  zeitgleich für mindestens einen Monat geschlossen haben, kann sich der Abo-Inhaber zwischen einer sofortigen Kündigung oder einem Ruhen des Abos für den Zeitraum der Schließung entscheiden.11. SchlussbestimmungenSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, so tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die der unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt.Das Neo Abo wird verwaltet und organisiert durch dieArena Filmtheater BetriebsGmbH, Hans-Sachs-Str. 7, 80469 MünchenAnfragen, Hinweise oder Beschwerden können postalisch an o.g. Adresse oder per Mail unter abo@neokinos.de gestellt werden.