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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Neo Abo

Stand: Juni 2025
1. Was ist das Neo Kinos Abo
Das Neo Kinos Abo (fortan „Abo“ genannt) ist ein Angebot für regelmäßige Kinogänger:innen in München und Umgebung, die bei Zahlung eines einmaligen oder regelmäßigen Preises die teilnehmenden Kinos (fortan „Neo Kinos“) zu stark vergünstigten Konditionen besuchen können.

2. Varianten des Abos, Laufzeit
Das Abo gibt es als laufendes Abo (monatlich) mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und monatlicher Zahlung oder als Prepaid-Abo mit einer Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten. Während das laufende Abo so lange läuft, bis es gekündigt wird (frühestens möglich nach zwölf Monaten ab Abschluss, dann jeweils zum Ende des laufenden Vertragsmonats) endet das Prepaid-Abo nach seiner Laufzeit automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Sechs-Monats-Prepaid-Abo gibt es nur in bestimmten Aktionszeiträumen.
Das laufende Abo beginnt mit dem Erwerb des Abos, das Prepaid-Abo mit der Buchung des ersten Tickets (Aktivierungszeitpunkt). Der jeweilige Beginn des Abos ist erheblich für den individuellen Vertragszeitraum.
Das Sechs-Monats-Prepaid-Abo ist an einen bestimmten spätesten Aktivierungszeitpunkt geknüpft, an dem der Abo-Zeitraum beginnt auch ohne, dass ein Ticket gebucht wurde.

3. Preis und Zahlung des Abos
Der Preis für das laufende Abo wird monatlich erhoben. Voraussetzung ist ein PayPal-Konto, über das die regelmäßigen monatlichen Zahlungen automatisch abgebucht und verwaltet werden.
Der Preis für die Prepaid-Abos wird einmalig im voraus beim Kaufvorgang erhoben. Die Zahlung kann online mit unterschiedlichen Zahlungsmethoden erfolgen. Auch vor Ort ist ein Kauf möglich per Zahlung in bar oder bargeldlos.

4. Personalisierung des Abos
Das Abo ist personalisiert und nicht übertragbar. Es kann daher nur von einem gleichbleibenden Inhaber genutzt werden. Die Personalisierung findet bei der ersten Buchung eines Tickets mit dem Abo statt und kann danach nicht mehr verändert werden. Am Einlass muss neben dem Ticket ein gültiger Lichtbildausweis vorgezeigt werden, der auf den im Abo eingetragenen Namen lautet, sonst muss das Personal den Einlass verwehren.

5. Buchung von Tickets
Das Abo ist als reines Online-Angebot entworfen, die Buchung von Tickets erfolgt deshalb ausschließlich online über die Webseite der Neo Kinos. Eine Buchung von Tickets vor Ort an der Kasse ist nicht möglich. Jedem Abo ist ein Code zugeordnet, durch den der Ticketpreis auf Null gesetzt wird. Die Buchung erfolgt zunächst als reguläres Ticket mit genauer Platzzuweisung. Beim Kaufabschluss wird der Abo-Code eingegeben und so das Ticket kostenlos gestellt. Bei der Buchung mehrerer Tickets vergünstigt der Abo-Code jeweils nur ein Ticket auf Null, weitere Tickets sind regulär zu bezahlen. Sollten für eine Ticketbuchung mehrere Abo-Codes vorliegen, so können diese nacheinander eingegeben werden.

6. Fair Use Policy
Das Abo soll sowohl für den Abonnenten als auch für die Neo Kinos einen Gewinn darstellen. Damit dies möglich ist, gibt es folgende Fair-Use-Bedingungen, die von jedem Abonnenten einzuhalten sind:
Mit jedem Abo-Code sind max. acht Besuche pro Monat erlaubt und systemseitig möglich. Dabei ist nicht der individuelle Vertragsmonat erheblich, sondern der Kalendermonat.
Sollte der Besuch einer gebuchten Vorstellungen nicht möglich sein, so muss es bis eine Stunde vor Vorstellungsbeginn storniert werden, damit das Neo Kino den Platz anderweitig vergeben kann. Dazu findet sich auf jedem Ticket (Bestätigungs-Email) ein Stornierungslink. Sollte ein Besuch nicht statt finden („No-Show“), sind die Neo Kinos berechtigt, eine Gebühr von 5 Euro pro nicht genutztem Ticket zu erheben. Es ist deshalb wichtig, dass jedes Aboticket am Einlass verlässlich gescannt wird, da dies als Nachweis der Anwesenheit dient. Neben dem Einlass-Personal ist jede:r Abo-Inhaber:in verpflichtet, auf das korrekte Scannen der Tickets zu achten.
Parallelbuchungen für Vorstellungen, die sich zeitlich überschneiden, sind nicht erlaubt
Das Abo soll nicht dafür genutzt werden, in einen Film nur reinzuschauen. Inhaber:innen sollen zumindest die Absicht haben den gewählten Film auch ganz anzuschauen.
Nach Beginn der Vorstellungen hat der Ticketinhaber keinen Anspruch mehr auf Einlass.

7. Beschränkungen des Abos
Im Abo enthalten sind grundsätzlich alle regulären Filmvorstellungen mit regulären Preisen. Ausnahmen können die Neo Kinos für Veranstaltungen mit alternativen Inhalten machen (z.B. Konzerte, Opern-Übertragungen, externe Events oder andere Mehrwert-Veranstaltungen). In diesem Fall wird auf der Webseite der Neo Kinos bei der Veranstaltung darauf hingewiesen.
Im Abopreis enthalten sind auch Zuschläge für Überlänge oder für einen bestimmten Saal (z.B. Monopol Kinobar). Nicht enthalten sind Zuschläge für besondere Sitzplätze (z.B. für die Loge im Lichtspielhaus Fürstenfeldbruck) oder der 3D-Zuschlag bei 3D-Vorstellungen. Beides kann gegen einen Aufpreis direkt bei der Buchung hinzugefügt werden und muss gesondert bezahlt werden.

8. Preiserhöhungen und Änderungen an den Bedingungen des Abos
Die Neo Kinos sind berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit mindestens zwei Monaten Vorlauf, die Preise von laufenden Abos zu erhöhen. Den Abo-Inhabern steht in diesem Fall zum Ende des individuellen Vertragsmonats vor dem Termin der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, das mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Erhöhung ausgesprochen werden muss.

9. Kündigung des Abos
Ein laufendes Abos kann jederzeit zum Ende des individuellen laufenden Vertragsmonats gekündigt werden, frühestens aber nach 12 Monaten. Ein Prepaid-Abo muss nicht gekündigt werden, es endet automatisch nach Ende des gebuchten Zeitraums.
Eine Kündigung erfolgt hier: www.neokinos.de/kuendigung
Die Neo Kinos sind berechtigt ein Abo fristlos zu kündigen, wenn
  • Abonnent:innen mit der Zahlung des Preises in Verzug gerät
  • Abonnent:innen mehrmals und trotz schriftlichem Hinweis gegen die Fair-Use-Policy (vgl. Punkt 6) verstößt
  • alle Neo Kinos ihren Betrieb einstellen
10. Vorübergehende Schließungen
Für den Fall, dass ein Neo Kino vorübergehend schließen muss – etwa wegen eines Umbaus, wegen Personalmangels oder einer behördlichen Anordnung – so rechtfertigt dies ausdrücklich keine außerordentliche Kündigung durch Abo-Inhaber:innen. Erst wenn mindestens zwei Neo Kinos zeitgleich für mindestens einen Monat geschlossen haben, kann sich der Abo-Inhaber zwischen einer sofortigen Kündigung oder einem Ruhen des Abos für den Zeitraum der Schließung entscheiden.

11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht berührt. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, so tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die der unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt.


Das Neo Kinos Abo wird verwaltet und organisiert durch die
Arena Filmtheater BetriebsGmbH, Hans-Sachs-Str. 7, 80469 München

Anfragen, Hinweise oder Beschwerden können postalisch an o.g. Adresse oder per Mail unter info@neokinos.de gestellt werden.